Willkommen auf der Website unserer Anwaltskanzlei

Vagenas Fotios und Partner

FOTIOS C. VAGENAS

LEBENSLAUF

  • 1988 -1992 Jurastudium in Thessaloniki Universitaet/Griechenland
  • 1992-1993 ERASMUS- Studendenaustausstudium in Hannover & MAGISTERstudiengang
    (WS 92/93 & SS 93 Referat “Zwangsvollstreckung gegen das Vermoegen der OHG”)
  • 24.6.1993 Erwerb des Goethe-Mittelstufezertifikats in Hannover
  • 1994 Gradiuerung von der Rechtswissenschaftlichen Fakultaet in Thessaloniki
  • 1997 Er fuehrt seine Anwaltskanzlei in Serres. Zugelassen am Landgericht
  • 2005-Zugelassen am Oberlandesgericht
  • 2017-Zugelassen am Oberste Gerichtshof
  • Im Vorstand des Verbraucherschutzvereins in Serres (E.P.KA.S.)
  • 2000-2004 Generalsekretaer des Vorstands
  • 2004-2006 Vizepraesident des Vorstands
  • 2005 Vertreter aller griechischen Verbraucherverbaende in E.U.
  • 2006-2007 Vorstandsvorsitzender des Verbraucherschutzvereins in Serres (E.P.KA.S.).
  • SPRACHEN: Deutsch, Englisch, Griechisch

Rechtsgebiete

Deutschsprachiger überregionaler Rechtsanwalt auf Sachgebiet Zivilrecht spezialisiert, mit eigener Kanzlei seit 1997 in Serres in Nord Griechenland.
Ich bin für Sie da, wenn es um Ihr Interesse geht.

.01

Übersetzungen Deutsch – Griechisch

Wir bieten Ihnen Übersetzungen aus der Sprache Deutsch in die griechische und aus dem Griechischen ins Deutsche
Alle Behörden in Deutschland und in Griechenland verlangen amtlich beglaubigte Übersetzungen fuer alle Angelegenheiten von Griechen die taetig in Deutschland sind oder von Deutschen, die in Griechenland taetig sind, um eine verbindliche, wortgetreue Wiedergabe der Originaldokumente zu gewährleisten. Unsere Kanzei ist laut dem Gesetzt (Artikel 36 der griechischen Anwaltsordnung) ermächtigt, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Übersetzungen zu wettbewerbsfähigen Preisen zu bestätigen und diese zu beglaubigen.

Für welche Dokumente ist so eine Übersetzung relevant?

In der nachfolgenden Beispielliste finden Sie häufig nachgesuchte Bedarfsbereiche für dieses Dienstleistungsangebot der Rechtspflege:

  • Handelsregisterauszüge
  • Urteile
  • Strafregisterauszüge
  • Zeugnisse, Diplome, Zertifikate
  • Pässe, Auweise,  oder Visa
  • diverse Arten von Urkunden (Heiratsurkunde, Todesschein, Geburtsurkunde etc)

Eine von einem deutschsprachigen Rechtsanwalt  ausgeführte Beglaubigung wird in Griechenland sowohl in Deutschland  normalerweise von allen Behörden anerkannt.

Ihre Dokumente können schnell  zu uns per E-Mail ( info@vagenaslaw.gr oder fotiosva@hotmail.gr)  kommen

.02

BANKΕΝRECHT

Zinssätze, Zusammengesetzte Zinsen,  die Entwicklung eines griechischen Bankvertrages, Bauernkredite sind die Haupttätigkeit unserer Kanzlei.

Variabelverzinsliche Anleihen, auch Floating Rate Notes (Floater), verfügen über keinen festen, sondern einen veränderlichen Zinsertrag.

Dabei wird nach jeder Zinsperiode der neue Zins für den kommenden Zeitraum vom Emittenten angesagt.

Dabei orientiert sich der jeweilige Zinssatz häufig an Geldmarktzinssätzen wie dem dem Euribor, der European Interbank Offered Rate.

Der Euribor ist der Zinssatz, den europäische Banken voneinander beim Handel von Einlagen erheben. Bei variabelverzinslichen Anleihen wird der Anleger somit vor Zinsänderungen geschützt, indem die Verzinsung während der Laufzeit der Anleihe an einen Referenzzinssatz gekoppelt wird.

Darauf mehrere Konflikte entstehen, wenn die Banken  den Referenzzinssatz nicht halten, aber  willkürliche Rate bilden. In solchem Fall, sind wir gerne  für Sie da!

.03

ERBRECHT

Wir führen Fälle von Erbrecht der Griechen die in Deutschland, in der Schweitz, Lichtenstein,  oder in Oesterreich leben,  mit Rechenschaftspflicht, Vertraulichkeit, ohne Verzögerung, mit vollständigen und kontinuierlichen Auskunft über den Verlauf Ihres Falles. Unsere Kanzlei kann Sie versichern, dass Ihre Angelegenheit wird,  wie in deutscher Hand, richtig erledigt werden.  

.04

Familienrecht

Wir behandeln Fälle von Familienrecht im internationalen Privatrecht Hinsicht. D.h. viele Kunden von uns sind Griechen, die mit Deutschen verheiratet waren und  in Deutschland oder in Griechenland wohnten oder wohnen und jetzt eine zuverlässige Rechtshilfe ist benoetigt, um Scheidung, Vermögensverteilung, Odsorge und Beteuungszeiten von Kindern  zu lösen.

Unsere Kanzlei hilft Ihnen bei der Ausarbeitung  Scheidungsfolgenvereinbarungen und informiert Sie zu Themen wie Unterhaltsrecht und Elternunterhalt. Auch zu Fragen zum Kindschaftsrecht hält unsere Kanzlei die richtige Antwort für Sie bereit und berät Sie fachkundig, individuell und verständlich. Gegebenenfalls betreuen wir und vertretten wir  Sie vor Gericht und findet für Sie schnelle sowie effiziente Lösungen.

.05

HANDELSRECHT

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung gewährleisten wir im Bereich von Unternehmensgründung in Griechenland eine sehr hohe Qualität, von der die Mandanten profitieren.

Wir beraten Unternehmen  in allen Phasen der Beschäftigung – von der Einstellung bis zur Beendigung der Dienst- und Anstellungsverhältnisse

Wir ebnen den Weg bei Unternehmensumwandlungen und entwickeln beim Betriebsübergang.

Wir beraten eben Start up Unternehmen. (Mit dem Begriff ‘Startup’  wird in neuerer Zeit ein junges Unternehmen bezeichnet, das auf Basis einer innovativen Geschäftsidee mit dem Ziel gegründet wird, schnell zu wachsen und gegebenenfalls nach wenigen Jahren gewinnbringend am Markt platziert zu werden)

.06

Schatzsuche in Griechenland

Griechenland, ein Land mit reicher Geschichte.
Das Boden Griechenlands ist reich an archäologischen Hinterlassenschaften bzw. Schätze, da von den alten Griechen bis heute, wegen gewaltsamen Bevölkerungsbewegungen und Kriegsereignisse, oft Schätze in der Erde versteckt sind.
Die Erkundung und die Grabung mit behördlicher Erlaubnis (Schatzsuche in Griechenland)  findet nur mit der Anwesenheit von Vertretern der betreffenden Behörden statt.
Laut dem griechischen buergelichen Gesetzbuch sind “Schatz” die herrenlosen Funde von besonderer wirtschatlicher Bedeutung. Aber, antike Münze werden mit der Entdeckung Eigentum des Staates. Sie sind unverzüglich an die Denkmalbehörde zu übergeben. Der Finder soll keine angemessene Belohnung (Geld) bekommen, da Vertreter der Denkmalbehörde waehred der Entdeckung anwesend ist.

Ιm jeden Fall soll ein Sondengänger im voraus hierzulande eine spezielle Genehmigung von dem oertlich zustaendigen Öffentlichen Eigenschaftsamt beantragen.

Um eine Genehmigung von dem Öffentlichen Eigenschaftsamt erteilt zu werden, sollen andere Behoerde (die oertlich zustaendige Stadtgemeinde, Denkmalbehörde, Waldamt) zustimmen. Der Sondengänger soll mit seinem Antrag die Flächen, die er absuchen möchte, angeben. Die Denkmalbehörde prüfen, ob sich an dieser Stelle nicht bereits bekannte Bodendenkmäler befinden. Die Denkmalbehörde koennen Flächen als Bodendenkmäler ausweisen. In solchen Flächen ist keine Suche erlaubt. Sie sind gesperrt.

Jedoch wenn sich der Fund um britische Pfunde handelt, dann gilt der Schatzregal, d.h. der Finder soll vom Staat als Belohnung (Geld) das 50% Prozent der Wert der entdeckten Pfunde, plus alle Entdeckungsaufwendungen bekommen.

Ohne eine behördliche Erlaubnis wird man fuer die Erkundung und die Grabung hard bestraft!

Unsere Kanzlei hat schon viele Male von Anfang an bis Ende der Verarbeitung der Lizenzierung der Suchenach verborgenen Schatz unternommen.

Wir kennen alle Details eines umfassenden und erfolgreichen Schatzsuchprozesses!

KONTAKT

Der Rechtsanwalt ist von Montag bis Samstag unter den forgenden Telefonnummern erreichbar: 

 

Mon-Fri: 9.00 – 15.00 & 19.00- 21.30
Sam: 10.00- 14.00

Fähigkeit zur Kommunikation
und über Skype

Email
Adresse

Ecke Τhessalonikis Str. 7 & Karamanlis Str.
1.Stock
Serres

Keep In Touch