Rechtssieg für EU im Streit um Umverteilung von Flüchtlingen

Court of Justice of the European Union, Luxembourg

Ιm Streit um die Umverteilung von Flüchtlingen hat die EU einen Rechtssieg gegen Ungarn und die Slowakei errungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befand am Mittwoch, der EU-Beschluss zur Umverteilung sei rechtmäßig und wirksam zustande gekommen. Auch die Slowakei und Ungarn müssen demnach Flüchtlinge aufnehmen. Angesichts der empörten Reaktion aus Budapest warnte die Bundesregierung Ungarn davor, das Urteil zu missachten. (Az: C-643/15 und C-647/15)

Die EU hatte im Juni 2015 die Umverteilung von 40.000 und am 22. September 2015 von weiteren 120.000 Flüchtlingen beschlossen. Dies sollte Griechenland und Italien entlasten, wo die meisten der Flüchtlinge erstmals EU-Boden betreten hatten.

Die Slowakei, Ungarn, Tschechien und Rumänien hatten gegen die Umverteilung gestimmt. Gegen den zweiten Beschluss vom September 2015 klagten die Slowakei und Ungarn: Die Umverteilung sei keine geeignete Reaktion auf die Flüchtlingskrise, zudem reiche der Lissaboner Vertrag als Grundlage hierfür nicht aus, argumentierten sie. Nur mit einem formalen EU-Gesetz könne eine solche Maßnahme beschlossen werden, hieß es zu Begründung der Klage. Polen unterstützte die Klagen.

Der EuGH wies die Klagen nun ab. Die Umverteilung sei als vorübergehende Maßnahme zulässig und auch geeignet, um Griechenland und Italien zu entlasten. Auch habe der EU-Rat dies nach Anhörung des Parlaments beschließen dürfen. Ein formales Gesetz unter Beteiligung der nationalen Parlamente sehe der Vertrag von Lissabon hier nicht vor.

Der Vertrag ermächtige die EU-Organe, \”sämtliche vorläufige Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um wirksam und rasch auf eine durch den plötzlichen Zustrom von Vertriebenen geprägten Notlage zu reagieren\”, betonten die Luxemburger Richter. Für einen begrenzten Zeitraum dürften sich Rat und Parlament dabei sogar über EU-Gesetze hinwegsetzen, um eine Notlage in den Griff zu bekommen. Gegen das Urteil kann nicht Berufung eingelegt werden.

Ungarns Außenminister Peter Szijjarto kritisierte das Urteil als \”unverantwortlich\”. \”Wir glauben, dass diese Entscheidung die Sicherheit aller in Europa bedroht\”, erklärte er in Budapest.

Der slowakische Regierungschef Robert Fico sagte dagegen, sein Land respektiere das Urteil \”umfassend\”. Die Quoten seien jedoch \”politisch falsch\”, bekräftigte Fico.

Bundesaußenminister Sigmar Gabriel (SPD) begrüßte die Gerichtsentscheidung, die nun umgesetzt werden müsse. Bei Missachtung des Urteils drohe Ungarn ein Vertragsverletzungsverfahren, warnten sowohl Gabriel als auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Die beiden Minister forderten Ungarn zudem auf, Flüchtlinge nicht absichtlich schlecht unterzubringen, damit das Land keine Asylsuchenden aufnehmen muss oder diese das Land wieder verlassen.

Auch Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn forderte Ungarn und Polen auf, Flüchtlinge aufzunehmen. \”Das Urteil zeigt, dass die hohen EU-Richter besser mit den Regeln der europäischen Solidarität und Verantwortung umgehen können als manche Regierungschefs in der EU\”, sagte Asselborn dem Berliner \”Tagesspiegel\”.

EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos erklärte auf Twitter, es sei \”nun Zeit zusammenzuarbeiten und die Solidarität in die Tat umzusetzen\”. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker appellierte in einem Brief an Ungarns Ministerpräsidenten Viktor Orban, im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise seine Verpflichtungen zu erfüllen.

Die Umverteilung sollte eigentlich am 26. September 2017 abgeschlossen sein. Die Maßnahme sei entsprechend den EU-Vorgaben zeitlich begrenzt worden, betonte der EuGH. Bislang wurden allerdings noch nicht einmal 30.000 Flüchtlinge aus Italien und Griechenland auf andere EU-Länder verteilt.

Quelle: http://info.arte.tv/de/afp/Neuigkeiten/rechtssieg-fuer-eu-im-streit-um-umverteilung-von-fluechtlingen