Wir bieten Ihnen Übersetzungen aus der Sprache Deutsch in die griechische und aus dem Griechischen ins Deutsche

Alle  Behörden in Deutschland und in Griechenland  verlangen amtlich beglaubigte Übersetzungen  fuer alle Angelegenheiten von Griechen die taetig in Deutschland sind oder von Deutschen, die in Griechenland taetig sind, um eine verbindliche, wortgetreue Wiedergabe der Originaldokumente zu gewährleisten. Unsere Kanzei ist  laut dem Gesetzt  (Artikel 36 der griechischen  Anwaltsordnung)  ermächtigt, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Übersetzungen zu wettbewerbsfähigen Preisen zu bestätigen und diese zu beglaubigen.

Für welche Dokumente ist so eine Übersetzung relevant?

In der nachfolgenden Beispielliste finden Sie häufig nachgesuchte Bedarfsbereiche für dieses Dienstleistungsangebot der Rechtspflege:

  • Handelsregisterauszüge
  • Urteile
  • Strafregisterauszüge
  • Zeugnisse, Diplome, Zertifikate
  • Pässe, Auweise,  oder Visa
  • diverse Arten von Urkunden (Heiratsurkunde, Todesschein, Geburtsurkunde etc)

Eine von einem deutschsprachigen Rechtsanwalt  ausgeführte Beglaubigung wird in Griechenland sowohl in Deutschland  normalerweise von allen Behörden anerkannt.

Ihre Dokumente können schnell  zu uns per E-Mail ( info@vagenaslaw.gr oder fotiosva@hotmail.gr)  kommen