Griechenland, ein Land mit reicher Geschichte.
Das Boden Griechenlands ist reich an archäologischen Hinterlassenschaften bzw. Schätze, da von den alten Griechen bis heute, wegen gewaltsamen Bevölkerungsbewegungen und Kriegsereignisse, oft Schätze in der Erde versteckt sind.
Die Erkundung und die Grabung mit behördlicher Erlaubnis (Schatzsuche in Griechenland) findet nur mit der Anwesenheit von Vertretern der betreffenden Behörden statt.
Laut dem griechischen buergelichen Gesetzbuch sind “Schatz” die herrenlosen Funde von besonderer wirtschatlicher Bedeutung. Aber, antike Münze werden mit der Entdeckung Eigentum des Staates. Sie sind unverzüglich an die Denkmalbehörde zu übergeben. Der Finder soll keine angemessene Belohnung (Geld) bekommen, da Vertreter der Denkmalbehörde waehred der Entdeckung anwesend ist.
Ιm jeden Fall soll ein Sondengänger im voraus hierzulande eine spezielle Genehmigung von dem oertlich zustaendigen Öffentlichen Eigenschaftsamt beantragen.
Um eine Genehmigung von dem Öffentlichen Eigenschaftsamt erteilt zu werden, sollen andere Behoerde (die oertlich zustaendige Stadtgemeinde, Denkmalbehörde, Waldamt) zustimmen. Der Sondengänger soll mit seinem Antrag die Flächen, die er absuchen möchte, angeben. Die Denkmalbehörde prüfen, ob sich an dieser Stelle nicht bereits bekannte Bodendenkmäler befinden. Die Denkmalbehörde koennen Flächen als Bodendenkmäler ausweisen. In solchen Flächen ist keine Suche erlaubt. Sie sind gesperrt.
Jedoch wenn sich der Fund um britische Pfunde handelt, dann gilt der Schatzregal, d.h. der Finder soll vom Staat als Belohnung (Geld) das 50% Prozent der Wert der entdeckten Pfunde, plus alle Entdeckungsaufwendungen bekommen.
Ohne eine behördliche Erlaubnis wird man fuer die Erkundung und die Grabung hard bestraft!
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